Wir beraten anspruchsvolle Mandanten im Bereich des deutsch-französischen Zivilrechts.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Betreuung von Privatpersonen, die in Frankreich wohnhaft sind oder dort ihren Zweit- oder Ferienwohnsitz begründet haben. Neben den Fragen des täglichen Lebens spielt die Beratung im französischen Immobilien,- erb- und Steuerrecht eine wesentliche Rolle. Wir beraten Sie bei Kauf- und Verkauf der Immobilie unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gegebenheiten und führen mit Immobilienmaklern, Notaren, Ämtern und anderen Institutionen für Sie die Vertragsverhandlungen. In Zusammenarbeit mit ausgesuchten ortsansässigen Notaren bereiten wir alle Formen von Vermögensübertragungen vor und erstellen die entsprechenden Verträge und Dokumente. Schwerpunkte Deutsch-französische Rechtsfragen, z.B.: Französisches Immobilienrecht
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